Mitgliedschaftsbeitrag pro Jahr und pro Familie
Mitgliedschaft
Mit einer Mitgliedschaft beim Verein VEHT unterstützen Sie die Ziele des Vereins und tragen dazu bei, dass Betroffene im Todesfall Unterstützung im Rahmen der Vereinsleistungen erhalten.
Die Aufnahme sowie die Mitgliedschaft erfolgen gemäss den gültigen Vereinsstatuten.
Die Höhe der Aufnahmegebühr und der Mitgliederbeiträge wird vom Vorstand festgelegt und richtet sich nach den jeweils geltenden Vereinsbestimmungen.
Anmeldegebühr in CHF (*)
| Alter | bis 39 | 40-44 | 45-49 | 50-54 | 55-59 |
| Rückführungsland innerhalb Europas | 150 | 250 | 375 | 525 | 650 |
| Rückführungsland ausserhalb Europas | 250 | 400 | 575 | 675 | 800 |
Gönnermitgliedschaftsbeitrag in CHF (*)
| Mitglied | Rückführungsland innerhalb Europas | Rückführungsland ausserhalb Europas |
| Einzelperson | 59 CHF | 75 CHF |
| Ehepaar (ohne Kinder) | 85 CHF | 109 CHF |
| Familie (bis zwei Kinder **) | 95 CHF | 45 CHF pro Person |
| Familie (ab drei Kindern **) | 99 CHF | 45 CHF pro Person |
*(+60 Jahre, wird nach Abfrage geschickt)
**(Kinder sind unter 21 Jahre alt und nicht verheiratet)
Wie funktioniert es?
Schritt 1:
Anmeldung
Sie füllen unverbindlich das Anmeldeformular aus und geben den Bestattungsort an. Dann schicken Sie das Formular an der folgenden Adresse:
FUL-Bestattungshilfe Dübendorfstrasse 4, 8051 Zürich
Schritt 2:
Einzahlung
Nach erfolgreicher Aufnahme erhalten Sie eine Bestätigung, Ihre Mitgliedskarte sowie die Informationen zu den geltenden Mitgliederbeiträgen.
Schritt 3:
Leistung
Im Todesfall können Ihre Angehörigen jederzeit die auf der Mitgliedskarte angegebene Telefonnummer anrufen. Wir stehen ihnen rasch zur Seite und unterstützen sie bei den notwendigen organisatorischen Abläufen.
