FUL-Bestattungshilfe dient dem Zweck, allen in der Schweiz lebenden Mitgliedern in ihren Trauertagen Beistand zu leisten, ihre Toten nach den religiösen Prinzipien zu bestatten und dafür zu sorgen, dass der Leichnam durch sichere Hände und mit Sorgfalt in die Herkunftsländern überführt wird.

Sie können das Anmeldeformular hier online ausfüllen oder füllen Sie Antragsformular als Papier aus, es unterschreiben und schicken an unserer Adresse.

Klicken Sie hier für die Mitgliedsbeiträge:

Die Mitgliedschaft beginnt nicht mit dem Einsenden des Antragsformulars. Über den Eintritt in den Verein entscheidet der Vorstand des Vereins VETH. Die Mitgliedschaft erlangt ihre Gültigkeit, nach Ablauf der Frist von 120 Tagen nach Eingang des jeweiligen Mitgliederbeitrags

Fast weltweit. In allen Ländern, die eine Flugverbindung mit der Schweiz haben.

Für Personen, deren Beisetzung in der Schweiz gewünscht wird, können auch Mitglieder werden. Es werden lediglich die Kosten für den Leichentransport und Vorbereitungskosten (Waschung, Sarg, Kafen) für Beerdigung übernommen. Grabeskosten und andere Gebühren von der Friedhofverwaltung werden nicht gedeckt.

Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben können bei einem Todesfall von Verein VEHT Leistungen über ihren Eltern profitieren.

Kinder, die älter als 21 Jahre sind oder unabhängig vom Alter verheiratet sind, haben eine eigene Mitgliedschaft zu beantragen.

Falls ein Mitglied (ausserhalb Schweiz) in einem Europa Länder aus dem Leben scheidet, werden sämtliche Kosten der Bestattung von unserem Verein getragen. Falls das Ableben in ausserhalb Europa Staat stattfindet, kommt unser Verein für die Kosten bis zu CHF 5000 auf.

Wenn ein Leistungsberechtigter in seiner Heimat ablebt, werden die Kosten von dem Flugticket eines Familienangehörigen erstattet, wenn das Original der Sterbeurkunde und des Flugtickets vorgewiesen werden.

Das Vertragsverhältnis bei Personen, die an schweren Krankheiten leiden (Krebs oder ähn¬liche Erkrankungen), entscheidet der Vorstand. Bitte schicken Sie das Anmeldeformular mit aktuellen ärztlichen Bescheinigungen!

Die Personen, die ihre Verwandten in der Schweiz besuchen und bei ihnen wohnen, können mit einer Spende in Höhe von 250.- pro Person über die Verwandten Mitglieder werden. Diese Personen werden von den für die Mitglieder vorgesehenen Fondsleistungen nur im Falle ihres Ablebens in der Schweiz profitieren.