Die FUL-Bestattungshilfe begleitet ihre Mitglieder und deren Angehörige im Todesfall, unterstützt sie bei den notwendigen organisatorischen Schritten und hilft im Rahmen der Vereinsleistungen, ihre persönlichen und religiösen Wünsche bestmöglich zu berücksichtigen.

Sie können das Anmeldeformular hier online ausfüllen oder füllen Sie Antragsformular als Papier aus, es unterschreiben und schicken an unserer Adresse.

Klicken Sie hier für die Mitgliedsbeiträge:

Die Mitgliedschaft beginnt nicht mit dem Einsenden des Antragsformulars. Über den Eintritt in den Verein entscheidet der Vorstand des Vereins VETH. Die Mitgliedschaft erlangt ihre Gültigkeit, nach Ablauf der Frist von 120 Tagen nach Eingang des jeweiligen Mitgliederbeitrags

Eine Überführung ist grundsätzlich in fast alle Länder möglich, die über eine Flugverbindung mit der Schweiz verfügen. Die Durchführung erfolgt durch die zuständigen Bestattungsunternehmen.

Ja. Auch Personen, die eine Bestattung in der Schweiz wünschen, können Mitglied werden. Im Rahmen der Vereinsleistungen werden die Kosten für den Transport innerhalb der Schweiz sowie die Vorbereitung der Bestattung (z. B. Waschung, Sarg und Kafan) unterstützt. Die Unterstützung umfasst nicht das Grab sowie Leistungen der Friedhofsverwaltung.

Kinder können bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gemeinsam mit ihren Eltern Mitglied sein. Ab dem 21. Lebensjahr sowie bei einer Heirat – unabhängig vom Alter – ist eine eigene Mitgliedschaft erforderlich.

Ja. Verstirbt ein Mitglied im Ausland, unterstützt der Verein die Organisation und Überführung. Art und Umfang der Unterstützung richten sich nach dem Land, in dem der Todesfall eingetreten ist, sowie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Ja. Verwandte, die ihre Angehörigen in der Schweiz besuchen und während ihres Aufenthalts bei ihnen wohnen, können ebenfalls Mitglied werden. Im Todesfall während ihres Aufenthalts in der Schweiz können sie die Unterstützung des Vereins in Anspruch nehmen.