Mit einer Gönnermitgliedschaft im FUL-Bestattungshilfe können Sie zu Lebzeiten selbst bestimmen, was im Fall der Fälle zu tun ist, und haben die Gewissheit, für die nötige finanzielle Absicherung gesorgt zu haben. Die Angehörigen werden durch die FUL finanziell entlastet.

Im Todesfalle eines Mitgliedes oder dessen Familienangehörigen werden folgende Leistungen durch die FUL übernommen.

  • Komplette Organisation der Überführung aus der Schweiz ins Heimatlands
  • Bestattung: hygienische Grundversorgung des Verstorbenen (mit Waschung), Einkleidung, Einsargung, Totengebet
  • Besorgung der notwendigen Papiere, Erledigung der Formalitäten, Absprache mit Konsulaten und Botschaften und Beachtung der Vorschriften der Zielländer
  • Beschaffung der ärztlichen Dokumente, des internationalen Leichenpasses und des amtlich vorgeschriebenen Sarg
  • Zollabfertigung
  • Koordination zur Durchführung des Transports mit dem Leichenwagen oder dem Flugzeug
  • Transport des Leichnams von Flughafen bis zum Beerdigungsort in einem Bestattungswagen.
  • Hin- und Rückflug eines Angehörigen der verstorbenen Person, der die Leichnamsüberführung begleiten wird.
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Überführungsarten

Wir überführen die Verstorbenen entweder mit dem Flugzeug oder auf dem Landweg.

Neben den schweizerischen Bestimmungen gilt es, europaweit sowie weltweit eine Vielzahl von Gesetzen und Bestimmungen der verschiedenen Zielländer zu berücksichtigen.

Wir beauftragen Spezialisten für internationale Überführungen, die den Kontakt zu den Behörden, Zollämtern, Konsulaten sowie Fluglinien aufnehmen, und erledigen sämtliche Formalitäten, um einen reibungslosen Transport zu ermöglichen.